Newsletter vom 1. April 2021

Hallo liebe Mitglieder, 

 

Folgende Themen haben wir für den aktuellen Newsletter: 

Den Dauerbrenner - die aktuelle Corona-Verordnung und was Sie für uns bedeutet.  Zum anderen das Training und in wie weit es stattfinden darf.  

 

Erst mal das Training: 

 

Da wir ja nur Welpen- und Junghunde-Training in Gruppen und alles Andere im Einzeltraining anbieten dürfen, haben wir uns für Mittwochs ein Parcours-Training für Euch ausgedacht: 

Ihr könnt jeweils zu Zweit einen Trainings-Parcours über den gesamten Platz ablaufen.  

Anmelden dürfen sich Basis, Mittelstufe und Fortgeschrittene (wie gehabt über das Buchungssystem) Es können für 30 Minuten jeweils 4 8 Teams à zwei Personen (2 Haushalteregelung) zeitversetzt trainieren.  Es werden zwei Trainer ausschließlich zur Aufsicht da sein. 

 

Außerdem: 

Wir möchten Euch während der Brut- und Setzzeit Sonntags „Zweilauf“ auf unserem Gelände ermöglichen. Fünf Plätze stehen zur Verfügung. Jeden Platz dürfen zwei Vereinsmitglieder mit ihren Hunden für 25 Minuten buchen.  

 

Voraussetzung ist, die Hunde kennen und verstehen sich.  

 

Es werden zwei Trainer zur Aufsicht anwesend sein, aber wir übernehmen keine Haftung für das was auf den einzelnen Plätzen geschieht. Bitte beachtet eine kleine Besonderheit bei der Anmeldung: Ihr müsst euch im Vorfeld verabreden und bei der Anmeldung gleich beide Personen angeben. Damit verhindern wir, dass sich zwei inkompatible Hunde treffen oder das wir noch zeitaufwändig Adressen erfassen müssen. 

 

 Dabei ist natürlich zu beachten, dass sich die aktuellen Regelungen und Trainingsmöglichkeiten kurzfristig bei Überschreiten der Inzidenzgrenzen ändern können. Ihr bekommt dann eine Absage per E-Mail über das gebuchte Training. Achtet aber bitte auch auf die Infos auf unserer Homepage. 

 

Nun zum zweiten Thema:

 

Die aktuelle Verordnung und wie sie ausgelegt wird

 

Es kursieren immer wieder Gerüchte zum Thema Gruppentraining und dazu was andere Vereine, Hundeschulen dürfen und wir nicht. Diese Gerüchte resultieren sicherlich aus den Unterschieden, die zu Beginn des aktuellen Lockdowns zwischen gewerblichen Hundeschulen und Vereinen gemacht wurden. Wir unterlagen hier Einschränkungen, die im direkten Vergleich nicht wirklich nachvollziehbar waren.  Mit der aktuellen Verordnung wurde das korrigiert und auch vom Landkreis entsprechend umgesetzt. Wir sind jetzt mit allen anderen, die Hundetraining anbieten, gleichgestellt.  Die Gerüchte kursieren allerdings immer noch und werden u.a. befeuert durch missverständlich formulierte Zeitungsartikel. Wir haben daher noch mal beim Landkreis nachgefragt und um Stellungnahme gebeten, die wir hiermit mal so weitergeben: 

 

„Selbstverständlich gelten für alle mit der Hundeausbildung befassten Parteien die gleichen Regelungen. Der von Ihnen zitierte Zeitungsartikel bezieht sich, soweit ersichtlich, auf meine Mail vom 10.03.2021, auch wenn der Inhalt in der Tat etwas unglücklich formuliert wieder gegeben wurde. Diese Mail hatte ich diversen Hundeschulen und Vereinen, so auch Ihnen, zukommen lassen.   

Demnach ist Gruppenunterricht nur im Bereich der in § 14 a der Nds. Corona-Verordnung explizit genannten Konstellationen zur Gefahrenabwehr zulässig, also die Vorbereitung auf und die Abnahme von Sachkundeprüfungen nach § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG), die Vorbereitung auf und die Durchführung von Wesenstests nach § 13 NHundG, die Durchführung von Welpenkursen und Junghundekursen, die Durchführung verhaltenstherapeutischer Trainingseinheiten mit Hunden, das Training von Hund-Halter-Gespannen und das Training und die Prüfung von Rettungs- und Jagdhunden.  

Soweit es sich um Unterricht im Bereich „Hundeagilty“, „Man-Trailung“ und Vergleichbares geht, so ist dies seit 29.03.2021 nun (und ausschließlich) im Einzelunterricht in Präsenz möglich. Insofern hat es eine Neuerung gegeben, weil bis zum 28.03.2021 kein Einzelunterricht in der Außerschulischen Bildung zugelassen war (vgl. aktuelle Fassung von § 14 a)  

Soweit es um den Sport mit Hunden, also ohne die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten durch einen (professionellen) Dritten, geht, so ist dieser nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 10 und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Nds. Corona-Verordnung). 

 Sollte der Landkreis Verden zur Hochinzidenzkommune erklärt werden, ist sportliche Betätigung dann nur noch allein, zu Zweit oder mit den Personen eines Haushaltes zulässig.“ 

 

Zum Schluss noch ein paar allgemeine Infos: 

 

Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns entschlossen, unsere Messe, die ursprünglich für den 13.06. geplant war, wie im Vorjahr, auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Im Moment fehlt einfach die Planungssicherheit für so ein Event. 

 

Brut- und Setzzeit 

 

Wie oben schon erwähnt startet heute ja die alljährlich Brut- und Setzzeit mit Leinenzwang vom  01.04. -15.07. 2021

 

Das war es denn wieder für heute. Wir wünschen Euch frohe Ostern und ein paar erholsame Feiertage. Macht das beste draus und bleibt bitte gesund!

 

 

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